Die Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz hat am 23. Oktober 2026 unsere konkordatliche Anerkennung beschlossen.
Sie erfolgt gemäss Art. 7 Abs. 1 des Reglements ApV (SSED 01.2). Das entsprechende Siegel weist uns als anerkannte und qualitätsgeprüfte Einrichtung aus und bestätigt, dass wir die Mindeststandards für private Vollzugseinrichtungen erfüllen.
Wir freuen uns über die Anerkennung und das damit verbundene Vertrauen.

